Rechtsanwalt F. v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht, berät Sie zum Agrarbeihilferecht.
Im Zusammenhang mit Direktzahlungen wird Beratung und Vertretung zu folgenden Problemkreisen angeboten:
- Cross Compliance Verstöße (Prämienkürzungen)
- offensichtliche Fehler bei der Antragstellung
- Besitz und Recht zum Besitz
- Eigenbewirtschaftung/Erzeugereigenschaft
- Betriebsaufspaltungen
- Verjährung
- Selbstanzeige
- Unklarheiten und Fehler im Antragsformular 2005
- Betriebsinhaberwechsel 2000-2005
- Rückwirkende Aberkennung betriebsindividueller Zahlungsansprüche
- Übertragung von Zahlungsansprüchen
Neben den Direktzahlungen werden weitere Förderungen für Landwirte immer wichtiger. Rechtsanwalt F. v. Brünneck berät Sie zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens.