Bei dem Erwerb oder der Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und ganzer Betriebe steht Ihnen Rechtsanwalt v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht, zur Seite.
Erwerb und Veräußerung von Flächen
Aufgrund der spezialisierten juristischen Kompetenz können auch schwierige Erwerbs- oder Veräußerungsvorgänge zum Abschluss geführt werden. Anders als ein Makler ist F. v. Brünneck als Rechtsanwalt nur Ihnen und Ihren Interessen verpflichtet.
Zum Leistungsspektrum gehören in diesem Zusammenhang:
- Feststellung der Eigentums- und Erbverhältnisse
- Erarbeitung eines aussichtsreichen Kaufangebots und Verhandlungen mit den Verkäufern
- Vertragsschluss als Ihr Bevollmächtigter
- Abwehr von Vorkaufsrechten nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Abwehr von naturschutzrechlichen Vorkaufsrechten
- Überwachung des Vollzuges und der Eintragung
Käufe von der BVVG
Käufe von der BVVG erfordern oft langwierige und schwierige Verhandlungen. Obwohl die BVVG in der Rechtsform einer GmbH geführt wird, ist die BVVG in ihrem Handeln an das öffentliche Recht gebunden. Durch die fachgerechte Berücksichtigung des Ausgleichsleistungsgesetzes, der Flächenerwerbsverordnung und der tatsächlichen Praxis der BVVG kann Ihre Verhandlungsposition gegenüber der BVVG wesentlich verbessert werden.
In Betracht kommt dies für:
- Käufe zum Verkehrswert, insbes. nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010
- Käufe im begünstigten Erwerb, insbes. nach dem Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 30.03.2011
- Mehrerlösabführklausel
- Nutzungsänderungen, insbes. Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen
- Ortsansässigkeit
- Sonstige Eigentumsbeschränkungen
- Übertragung von Ansprüchen
- Rückabwicklung von Verträgen
Weitere Verfahren des Flächenerwerbs
Auf Wunsch betreibt Rechtsanwalt F. v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht, für Sie weitere Verfahren, um Ihren Betrieb zu arrondieren und zu vergrößern. Diese Verfahren können sein:
- Kauf von unbekannten Eigentümern
- Käufe von landeseigenen Bodengesellschaften
- Flurbereinigungsverfahren jeder Art
- Sachenrechtsbereinigungsverfahren
Erwerb- und Veräußerung von Betrieben
Rechtsanwalt F. v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht, begleitet Unternehmensverkäufe von der Unternehmensbewertung bis zur Vertragsabwicklung.
Der Kauf oder Verkauf eines gesamten landwirtschaftlichen Betriebes ist eine komplexe Transaktion, bei der eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Vorgaben beachtet werden müssen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann der Unternehmenskauf scheitern und/oder den Beteiligten wirtschaftlicher Schaden entstehen. Die sachgerechte Abwicklung eines Unternehmenskaufs oder –verkaufs erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt, landwirtschaftlichem Berater und Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.