Bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrem Forstbetrieb und mit Ihrem Waldeigentum berät und vertritt Sie Rechtsanwalt F. v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht.
Öffentlich-rechtliche Vorgaben
Eine Beratung erfolgt zu den öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Nutzungsbeschränkungen durch das EU-Recht, das Bundeswaldgesetz, die jeweiligen Landeswaldgesetze und weitere einschlägige Vorschriften.
Eine Auswahl der Arbeitsgebiete :
- Ordnungsgemäße Forstwirtschaft
- Waldumwandlung
- Erstaufforstung
- Vereinbarkeit von geplanten Holzerntemaßnahmen mit dem jeweiligen Landeswaldgesetz, insbesondere Kahlschlag und Wiederaufforstungsverpflichtung
- Betretungsrecht, insbes. Abwehr oder Vergütung kommerzieller Betretungen
- Wegesperrungen
- Recht der forstlichen Zusammenschlüsse
- Beratung von Forstbetriebsgemeinschaften (insbes. bei der Erstellung sowie bei der Änderung von Satzungen und Verträgen)
- Forstliche Fördermittel
- Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten
Forstspezifisches Zivilrecht
Abgedeckt werden auch zivilrechtliche Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft ergeben. Eine Auswahl der Themengebiete:
- Holzverkaufsverträge (auf dem Stock, liegend)
- Verkehrssicherungspflicht im Wald, auf Wanderwegen u.ä. und an öffentlichen Straßen
- Wildschaden im Wald
- Unberechtigte Holzernte / Holzdiebstähle
- Nutzungsbeschränkungen durch die BVVG (insbesondere Betriebskonzepte)
- Bewirtschaftungsverträge
- Pachtverträge
- Wegerechte im Wald
- Versicherungsrecht (insbes. Haftpflicht- und Waldbrandversicherung)
Nebennutzungen
Auch zu der rechtlichen Zulässigkeit von (innovativen) Nebennutzungen Ihrer Waldflächen berät Sie Rechtsanwalt F. v. Brünneck, Fachanwalt für Agrarrecht.
Insbesondere werden folgende Themengebiete bearbeitet:
- Anbau und Ernte von Energieholz im Wald
- Windkraft im Wald (Beratung zur Gestaltung von Pachtverträgen und Dienstbarkeiten, Beratung zur Genehmigungsfähigkeit)
- Errichtung und Betrieb von Bestattungswäldern
- Vereinbarkeit sonstiger Nutzungen (z.B. landwirtschaftliche Wildtierhaltung) mit der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft